ZWEIRADFÜHRERSCHEIN

FÜHRERSCHEIN KLASSE A

Der Zweiradführerschein Klasse A gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen)

  • Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinsteiger, 20 Jahre bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2
  • Erforderlicher Vorbesitz: keiner
  • Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz:       6 x 90 Minuten
Spezifisch:             4 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden: keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten (ohne Vorbesitz):
  – Überland 5 x 45 Minuten
  – Autobahn 4 x 45 Minuten
  – Nachtfahrt 3 x 45 Minuten

Sonderfahrten (mit Vorbesitz)
  – Überland 3 x 45 Minuten
  – Autobahn 2 x 45 Minuten
  – Nachtfahrt 1 x 45 Minuten

Motorradführerschein

FÜHRERSCHEIN KLASSE A2

Der Zweiradführerschein Klasse A2 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: keiner
  • Eingeschlossene Klasse: A1, AM

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz:       6 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden: keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten (ohne Vorbesitz):
  – Überland 5 x 45 Minuten
  – Autobahn 4 x 45 Minuten
  – Nachtfahrt 3 x 45 Minuten

Sonderfahrt (mit Vorbesitz)
  – Überland 3 x 45 Minuten
  – Autobahn 2 x 45 Minuten
  – Nachtfahrt 1 x 45 Minuten

Zweiradführerschien bei der Fahrschule Zeilmann

FÜHRERSCHEIN KLASSE A1

Der Zweiradführerschein Klasse A1 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: keiner
  • Eingeschlossene Klasse: AM

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz:       6 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten:
  – Überland 5 x 45 Minuten
  – Autobahn 4 x 45 Minuten
  – Nachtfahrt 3 x 45 Minuten

Motorradführerschein

FÜHRERSCHEIN KLASSE AM

Führerschein der Klasse AM gelten für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: keiner
  • Eingeschlossene Klasse: keine

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz:       6 x 90 Minuten
Spezifisch:             2 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten:
sind nicht vorgeschrieben

Motorradführerschein

PRÜFBESCHEINIGUNG MOFA

Die Bescheinigung gilt für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: keiner
  • Eingeschlossene Klasse: keine

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)

THEORIE
Grundunterricht:   6 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten:
sind nicht vorgeschrieben

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