GEFAHRGUTFAHRER

Gefährliche Güter dürfen nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Der Gefahrguttransport wird durch die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt.
 
Wenn gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen befördert werden, besteht eine Schulungspflicht für die Fahrzeugführer. Erst- und Auffrischungsschulungen für Fahrzeugführer finden dabei im Rahmen einer von der IHK anerkannten Schulung mit einer anschließenden IHK-Prüfung statt.
 
Für den Erwerb der befristeten ADR-Karte ist die Teilnahme an einem Grundlehrgang und das Bestehen der anschließenden Prüfung erforderlich. Für eine Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit ein Auffrischungslehrgang besucht und eine Prüfung bestanden werden.
 
Gefahrgutfahrer Fortbildung Zeilmann AVUS
Gefahrgutfahrer Fortbildung Zeilmann AVUS
Gefahrgutfahrer Fortbildung Zeilmann AVUS

VORAUSSETZUNG BASISKURS

  • Mindestalter 18 Jahre
  • deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift

VORAUSSETZUNG AUFBAUKURS TANK

  •  erfolgreicher Abschluss des Basiskurses bzw. gültiger Basiskursschein
  • Mindestalter 21 Jahre
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