TRAKTORFÜHRERSCHEIN
FÜHRERSCHEINKLASSE T
Der Traktorführerschein gilt für Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).
- Mindestalter: 16 Jahre (nur Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, ab 18 dann bis 60 km/h)
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klassen: AM und L
UNTERLAGEN
- Pass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten
Spezifisch: 6 x 90 Minuten
PRAXIS
Grundfahrstunden: keine bestimmte Anzahl vorgeschrieben
FÜHRERSCHEINKLASSE L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit beträgt nicht mehr als 40 km/h.
Fahrzeugkombinationen aus diesen Fahrzeugen mit Anhängern sind zulässig, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Zulässig sind auch selbstfahrende Arbeits- und Futtermaschinen, Stapler und andere Flurförderzuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klassen: keine
UNTERLAGEN
- Pass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten
Spezifisch: 2 x 90 Minuten
PRAXIS
keine