GRUNDQUALIFIKATION UND WEITERBILDUNG NACH BKrFQG

(Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz)

BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION NACH BKrFQG

für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr muss ein Fahrer zusätzlich zur Ausbildung der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse eine sogenannte Grundqualifikation nachweisen können. Bei uns können Sie diese Grundqualifikation erwerben. Die entsprechende Fahrerlaubnisklasse müssen Sie noch nicht besitzen.

Der Kurs für die beschleunigte Grundqualifikation besteht aus einem Lehrgang mit 140 Unterrichtsstunden, davon sind zehn Praxisstunden. Abschließend steht am Ende der beschleunigten Grundqualifikation eine 90-minütige theoretische Prüfung. Sie wird von der für den Wohnsitz des Teilnehmers zuständigen IHK abgenommen. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

KURZÜBERSICHT

  • Grundqualifikation mit Abschluss einer IHK-Prüfung
  • für alle Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterverkehr
  • Voraussetzung: Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
  • 140 Zeitstunden
  • bei Erwerb der Fahrerlaubnis LKW nach dem 10. September 2009 bzw. Fahrerlaubnis Bus nach dem 10. September 2008
Beschleunigte Grundqualifizierung nach BKrFQG

WEITERBILDUNG NACH BKrFQG

Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß BKrFQG teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit den Fahrzeugklassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.

Ein Fahrer kann die Weiterbildung nur im Inland erwerben oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat), in dem er beschäftigt ist. Insgesamt umfasst die Weiterbildung 35 Stunden mit einzelnen Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden. Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrtrainings entfallen. Bei der Weiterbildung LKW oder Bus gibt es keine Prüfung.

KURZÜBERSICHT

  • fünf Weiterbildungsmodule zur Verlängerung des Führerscheins
  • Klasse C/CE, C1/C1E oder D/DE, D1/D1E (Schlüsselzahl 95)

MODULE

  • Optimierung des Kraftstoffverbrauches, Energie und Umwelt
  • (Sozial)Vorschriften und Kontrollgeräte – inklusive VO 165/2014
  • Sicherheitstechnik, Fahrsicherheit, Pannen, Unfälle und Notfälle
  • Gesundheit und Fitness
  • Ladungssicherung
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