LKW-FÜHRERSCHEINE

FÜHRERSCHEIN KLASSE C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von  mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B oder alt “3”
  • Eingeschlossene Klasse: C1

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Nachweis über Erste Hilfe Kurs

THEORIE
Grundunterricht:  6 x 90 Minuten
Spezifisch:            10 x 90 Minuten
                                4 x 90 Minuten
                                (Vorbesitz C1, D1, 3)
                                2 x 90 Minuten
                                (Vorbesitz D)

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten:
  – Überland 5 x 45 Minuten
  – Autobahn 2 x 45 Minuten
  – Nacht 3 x 45 Minuten                                        (bei Vorbes. C1: 3,1,1)

FÜHRERSCHEIN KLASSE CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, T, D1E (bei Besitz D1), DE (bei Besitz D)

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
    Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

THEORIE
Grundunterricht:  6 x 90 Minuten
Spezifisch:            4 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten:
  – Überland 5 x 45 Minuten
  – Autobahn 2 x 45 Minuten
  – Nacht 3 x 45 Minuten

FÜHRERSCHEIN KLASSEN C + CE

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C1 oder alt “3”
  • Eingeschlossene Klasse: BE, C1E, T, D1E (bei Besitz D1), DE (bei Besitz D)

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

THEORIE
Grundunterricht:  6 x 90 Minuten
Spezifisch C:        4 x 90 Minuten
Spezifisch CE:      4 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben

Sonderfahrten C:
  – Überland 3 x 45 Minuten
  – Autobahn 1 x 45 MInuten

Sonderfahrten CE:
  – Überland 5 x 45 Minuten
  – Autobahn 2 x 45 Minuten
  – Nacht 3 x 45 Minuten

FÜHRERSCHEIN KLASSEN C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1, und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
  • Eingeschlossene Klasse: keine

UNTERLAGEN

  • Pass oder Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Ärztliches Gutachten oder Zeugnis
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

THEORIE
Grundunterricht:  6 x 90 Minuten
Spezifisch:            6 x 90 Minuten

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgegeben

Sonderfahrten:
  – Überland 3 x 45 Minuten
  – Autobahn 1 x 45 Minuten
  – Nacht 1 x 45 Minuten

 

FÜHRERSCHEIN KLASSEN C1E

Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mti einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C1
  • Eingeschlossene Klasse: BE sowie D1E (Bei Besitz D1)

THEORIE
keine Theorie erforderlich

PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgegeben

Sonderfahrten:
  – Überland 3 x 45 Minuten
  – Autobahn 1 x 45 Minuten
  – Nacht 1 x 45 Mintuen

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