ZWEIRADFÜHRERSCHEIN
FÜHRERSCHEIN KLASSE A
Der Zweiradführerschein Klasse A gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinsteiger, 20 Jahre bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM
UNTERLAGEN
- Pass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten
Spezifisch: 4 x 90 Minuten
PRAXIS
Grundfahrstunden: keine Anzahl vorgeschrieben
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz):
– Überland 5 x 45 Minuten
– Autobahn 4 x 45 Minuten
– Nachtfahrt 3 x 45 Minuten
Sonderfahrten (mit Vorbesitz)
– Überland 3 x 45 Minuten
– Autobahn 2 x 45 Minuten
– Nachtfahrt 1 x 45 Minuten
FÜHRERSCHEIN KLASSE A2
Der Zweiradführerschein Klasse A2 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klasse: A1, AM
UNTERLAGEN
- Pass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten
PRAXIS
Grundfahrstunden: keine Anzahl vorgeschrieben
Sonderfahrten (ohne Vorbesitz):
– Überland 5 x 45 Minuten
– Autobahn 4 x 45 Minuten
– Nachtfahrt 3 x 45 Minuten
Sonderfahrt (mit Vorbesitz)
– Überland 3 x 45 Minuten
– Autobahn 2 x 45 Minuten
– Nachtfahrt 1 x 45 Minuten
FÜHRERSCHEIN KLASSE A1
Der Zweiradführerschein Klasse A1 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klasse: AM
UNTERLAGEN
- Pass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten
PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben
Sonderfahrten:
– Überland 5 x 45 Minuten
– Autobahn 4 x 45 Minuten
– Nachtfahrt 3 x 45 Minuten
FÜHRERSCHEIN KLASSE AM
Führerschein der Klasse AM gelten für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klasse: keine
UNTERLAGEN
- Pass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
THEORIE
Grundunterricht: 12 x 90 Minuten
Mit Vorbesitz: 6 x 90 Minuten
Spezifisch: 2 x 90 Minuten
PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben
Sonderfahrten:
sind nicht vorgeschrieben
PRÜFBESCHEINIGUNG MOFA
Die Bescheinigung gilt für Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Erforderlicher Vorbesitz: keiner
- Eingeschlossene Klasse: keine
UNTERLAGEN
- Pass oder Personalausweis
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm, Halbprofil)
THEORIE
Grundunterricht: 6 x 90 Minuten
PRAXIS
Grundfahrstunden:
keine Anzahl vorgeschrieben
Sonderfahrten:
sind nicht vorgeschrieben